Liebe Gemeindemitglieder unserer Pfarreiengemeinschaft Artland,
liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
liebe Schwestern und Brüder!

Für die Gottesdienste in unserer Pfarreiengemeinschaft gilt:

Am Samstag feiern wir die Vorabendmesse um 17 Uhr in St. Marien Quakenbrück und um 18:30 Uhr in St. Marien Badbergen.
Sonntagsgottesdienste feiern wir in den großen Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft, um 09:30 Uhr in St. Aloysius Nortrup und um 11:00 Uhr in St. Marien Quakenbrück.
Werktagsgottesdienste in unterschiedlichen Formen finden in allen Kirchen statt. Die Zeiten finden Sie im Liturgieplan.

Konkret ist zu beachten:

  • Mind. 1,5 m Abstand zwischen den Personen muss gewährleistet werden. Ehepaare und Familien dürfen zusammensitzen.Der Abstand ist auch beim Betreten und Verlassen der Kirche einzuhalten.
  • Ordner*innen teilen die gekennzeichneten Plätze zu. Sobald die Höchstzahlen der Gottesdienstfeiernden erreicht sind, müssen die Ordner*innen die dann Kommenden auf andere Gottesdienste verweisen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie ggf. abgewiesen werden.
  • Beim Betreten der Kirchen müssen die Hände desinfiziert werden. Nach den Gottesdiensten werden alle Plätze desinfiziert.
  • Das Tragen von FFP2 oder Medzinischen-Masken ist dauerhaft für den Aufenthalt des Kirchraumes verpflichtend.
  • Personen, die eine Atemwegserkrankung haben oder grippeähnliche Symptome zeigen, dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Es werden Teilnehmerlisten geführt, um ggf. Infektionsketten nachzuvollziehen. Die Ordner*innen erfragen dafür Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Die Listen werden nach 21 Tagen vernichtet.
  • Um dies zu vereinfachen, bringen Sie bitte einen Zettel mit Ihrem Namen und Telefonnummer mit.
  • Bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Wenn Sie kein eigenes Gotteslob haben, können Sie eine Dauerleihgabe für die „Corona‐Zeit“ bekommen. Bitte melden Sie sich dafür in der Sakristei.
  • Gemeinschaftlicher Gesang ist untersagt.
  • Die Kollekte wird beim Verlassen der Kirche in einen Korb gelegt.
  • Taufen, Trauungen und Requiems können unter Beachtung der oben genannten Maßnahmen (insbesondere der Teilnehmerzahl) gefeiert werden.

 

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